Ultraschall als Schlüssel zur Vermeidung von Dialysepflicht und Nierenkrankheit
Eine neue S3-Leitlinie zur Abklärung der Mikrohämaturie bei Kindern und Jugendlichen dient der Früherkennung von Nierenkrankheiten. Bei kleinsten Blutbeimengungen im Urin soll bereits bei der Vorsorgeuntersuchung U8 im Alter von vier Jahren möglichst noch in der Kinderarztpraxis eine Ultraschalluntersuchung erfolgen. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) betont, dass dadurch jährlich bei bis 1000 Kindern die Entwicklung einer chronischen Nierenkrankheit verhindert oder verzögert werden könne. Für die Leitlinie waren federführend die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V. (DGfN) und die Gesellschaft für Pädiatrische Nephrologie e.V. (GPN) verantwortlich.
Link zur Leitlinie: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/166-005
Quelle: idw_2024-11-05