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Mit dem "Plan greffe 2012-2016", der am 26. März 2012 ins Leben gerufen wurde, will Frankreich die Anzahl der Organtransplantationen deutlich erhöhen. Bis 2015 sollen jährlich bis zu 5.700 Transplantationen durchgeführt werden.
Fast 14 000 Menschen warten in Frankreich auf ein Spenderorgan und nur knapp über ein Drittel von Ihnen wird eines erhalten. Nach Angaben der Agentur für Biomedizin (Agence de biomédecine) starben 2009 250 Menschen, die auf der Warteliste standen und nicht rechtzeitig eine Organtransplantation erhalten konnten. Laut Zahlen der Agentur wurden 2010 insgesamt 4 708 Organe transplantiert. Durch die Erfolge der therapeutischen Transplantation und die Alterung der Bevölkerung wächst der Bedarf an Transplantaten stetig.
Daher verfolgt der "Plan greffe 2012-2016" vier Hauptziele:
Die häufigsten Erkrankungen, die eine Organspende nötig machen, sind Fehlbildungen des Herzens, eine Zirrhose, eine Mukoviszidose, eine terminale Niereninsuffizienz und bestimmte Krebserkrankungen. Betroffen sind Patienten aller Altersgruppen, vom Baby bis zu Patienten von über 70 Jahren.
Der Austausch eines defekten Organs erfolgt nur, wenn keine andere Behandlung mehr möglich ist und wenn der Patient sich kurz- bzw. mittelfristig in Lebensgefahr befindet. Ärzte können heutzutage sechs Organe transplantieren. Die Niere ist das am häufigsten transplantierte Organ, gefolgt von der Leber, dem Herzen, den Lungen, der Bauchspeicheldrüse und Teilen des Darmtraktes.
Quelle:
Wissenschaftliche Abteilung, Französische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Marie de Chalup, 19.04.2012
Siemens untersucht mit Partnern, wie eine Dialyse nierengeschädigter Patienten zu Hause schonend und sicher erfolgen kann.
In einem weltweit bisher einmaligen Feldtest werden demnächst ausgewählte Dialysepatienten in Berlin mit einem telemedizinischen Assistenzsystem ausgestattet. Damit sollen sie die sogenannte Peritonealdialyse selbstständig unter täglicher ärztlicher Fernkontrolle ausführen. Der mehrmonatige Feldtest erfolgt im Rahmen des vom Bundesforschungsministerium geförderten Projekts Smart Senior. Es soll die Lebensqualität von Senioren erhöhen und ihnen ein weitgehend eigenständiges Leben zu Hause ermöglichen.
Der Anteil älterer Patienten, die wegen Nierenversagens eine regelmäßige Blutwäsche benötigen, nimmt jährlich zu. Allein in Deutschland benötigen heute etwa 60.000 Menschen eine Blutwäsche. Die Behandlungen kosten mehrere Milliarden Euro im Jahr. Ein Verfahren ist die Peritonealdialyse (PD), bei der das Bauchfell als körpereigener Filter für das Blut dient. Sie kann kreislaufschonend als tägliche Heimdialyse über Nacht erfolgen. Mögliche Komplikationen sind allerdings eine unerwünschte Gewichtszunahme oder Blutdruckschwankungen. Um diese zu verhindern, kontrollieren die behandelnden Ärzte einmal monatlich die Notizen der PD-Patienten zu Vitaldaten wie Blutdruck, Gewicht sowie die Dialysedaten. Vor allem bei älteren Patienten sind diese Intervalle zu lang. Häufig muss eine PD aufgegeben werden und eine Dialyse im Krankenhaus erfolgen.
Die neue telemedizinisch assistierte Peritonealdialyse (TAPD) könnte helfen, die PD künftig sicherer und patientenfreundlicher bei einem erweiterten Patientenkreis anzuwenden. Die globale Siemens-Forschung Corporate Technology arbeitet mit dem Vivantes-Klinikum, dem Telemedizincentrum Charité (TMCC), Prisma, Tembit sowie weiteren Partnern aus Forschung und Industrie an der neuen Methode. Bei dem TAPD-Feldtest listet eine App auf einem Smartphone die mit dem Arzt abgesprochenen Vitaldaten auf. Sie führt die Patienten durch die Messung von Blutdruck, Herzfrequenz, Sauerstoffsättigung oder EKG. Die Messgeräte senden ihre Werte über einen Med-I-Box genannten speziellen Netzwerkknoten verschlüsselt und mit einem Pseudonym versehen an das Dialysezentrum. Die App vergewissert sich, ob die Daten dort angekommen sind. Später werden sie auf dem Server vom TMCC in der Patientenakte gespeichert. Der Arzt kontrolliert Vital- und Behandlungsdaten täglich und erhält außerdem bei Auffälligkeiten eine automatische Nachricht. So kann er gesundheitliche Veränderungen früher als bisher erkennen und sich sofort beim Patienten melden. Damit könnten Komplikationen vermieden werden.
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Quelle_
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung Siemens AG, Dr. Norbert Aschenbrenner, 16.04.2012
Weniger Nebenwirkungen bei Patientinnen und Patienten mit Transplantaten von Standardspendern
Belatacept (Handelsname Nulojix®) ist seit Juni 2011 zugelassen, um einer Abstoßungsreaktion des Körpers auf das Spenderorgan (Transplantat) bei Erwachsenen vorzubeugen, die eine Nierentransplantation erhalten haben. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den Zusatznutzen des Wirkstoffs gemäß AMNOG überprüft.
Demnach gibt es einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen von Belatacept bei Erwachsenen mit Transplantaten von Spendern, die nach sogenannten Standardkriterien ausgewählt waren. Bei ihnen traten schwerwiegende Nebenwirkungen wie Harnwegsinfektionen oder Lungenentzündungen seltener auf und sie brachen die Behandlung seltener wegen Nebenwirkungen ab.
Bei Patienten mit Transplantaten von Spendern, die nach erweiterten Kriterien ausgewählt waren (hier: nur verstorbene Spender, die auch älter sein und bestimmte Begleiterkrankungen haben konnten), ließen sich keine relevanten Unterschiede in der Behandlung mit Belatacept oder mit der Vergleichstherapie Ciclosporin A feststellen. Das heißt ein Zusatznutzen von Belatacept gilt hier als nicht belegt.
Belatacept im Vergleich mit Ciclosporin A
Das Immunsuppressivum Belatacept unterdrückt das Immunsystem und damit die natürliche Abwehrreaktion des Körpers gegen fremdes Gewebe. Immunsuppressiva müssen nach einer Transplantation dauerhaft eingenommen werden, um die Abstoßung der Spenderniere nach einer Transplantation zu verhindern.
Die zweckmäßige Vergleichstherapie die für die frühe Nutzenbewertung herangezogen wurde ist Ciclosporin A. Sowohl Belatacept als auch Ciclosporin A werden in Kombination mit Corticosteroiden und einer Mycophenolsäure verabreicht. Hierbei wird Belatacept als Infusion in die Blutbahn (intravenös) verbreicht, Ciclosporin A dagegen als Tablette.
Unterschiedliche Spendercharakteristika
In den beiden in die Nutzenbewertung eingeschlossenen Zulassungsstudien wurde die Behandlung mit Belatacept verglichen mit der Behandlung mit Ciclosporin A. Alle Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer wurden außerdem mit Corticosteroiden, mit Mycophenolatmofetil und zu Therapiebeginn mit dem Antikörper Basiliximab behandelt.
Die beiden Zulassungsstudien unterschieden sich vor allem hinsichtlich der Spendercharakteristika: In der Studie IM103008 wurden Erwachsene untersucht, die das Nierentransplantat eines nach Standardkriterien klassifizierten Spenders (Standard Criteria Donors, SCD) erhielten. Etwa die Hälfte der Organe stammten hier von Lebendspendern, die andere Hälfte von (zum Beispiel nach Unfalltod) verstorbenen Spendern.
In der Studie IM103027 wurden die Spender nach sogenannten erweiterten Kriterien ausgewählt (Extended Criteria Donors, ECD), und es wurden nur Organe verstorbener Spender transplantiert. Mit ECD ist gemeint, dass zum Beispiel auch ältere Spenderinnen und Spender über 60 Jahre oder Jüngere mit bestimmten Begleiterkrankungen ausgewählt werden können. In beiden Studien wurden die Patientinnen und Patienten über 36 Monate behandelt. Da es sich bei Belatacept um eine Langzeittherapie handelt, stützt sich das IQWiG vor allem auf die Ergebnisse des gesamten Studienzeitraums.
Zusatznutzen nur für Patienten mit Transplantaten von Spendern mitStandardkriterien
Für erwachsene Patienten nach einer Nierentransplantation, die das Transplantat eines Spenders nach erweiterten Kriterien (ECD) erhielten, lässt sich aus den Studiendaten kein Zusatznutzen von Belatacept im Vergleich zu Ciclosporin A ableiten.
Für erwachsene Patienten nach Nierentransplantation, die ein Transplantat eines Spenders nach Standardkriterien (SCD) erhielten, ergibt sich jeweils ein Hinweis auf einen geringeren Schaden von Belatacept für die,Zielkriterien "schwerwiegende unerwünschte Ereignisse" und für "Therapieabbrüche wegen unerwünschter Ereignisse". Die Unterschiede zwischen den Behandlungsalternativen sind jedoch klein, weshalb das IQWiG den Zusatznutzen von Belatacept im Vergleich zu Ciclosporin A in der unteren Kategorie, nämlich als gering einstuft.
Im Hinblick auf andere, für Patienten maßgebliche Zielkriterien wie Sterblichkeit, Transplantatverlust, Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankungen, das Auftreten eines Diabetes mellitus oder einer Erkrankung des Lymphgewebes nach der Transplantation, die Entwicklung von Tumoren, Infektionen sowie Lebensqualität konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts keine weiteren Vorteile oder Nachteile von Belatacept im Vergleich zu Ciclosporin A identifizieren.
G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.
Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie eine allgemeinverständliche Kurzinformation.
Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Belatacept zu finden.
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.iqwig.de/a12-03-belatacept-nutzenbewertung-gemaess-35a-sgb.986.html?tid=2150&phlex_override_command=element - Nutzenbewertung des IQWiG
http://www.gesundheitsinformation.de/nach-nierentransplantation-welche-vor-oder-nachteile-hat-belatacept.920.de.html - Allgemeinverständliche Kurzinformation
http://www.g-ba.de/informationen/nutzenbewertung/27/ - Informationen des G-BA zur Bewertung von Belatacept
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Dr. Anna-Sabine Ernst, 16.04.2012
Ein interessanter Artikel zum Nutzen des Sports insbesondere bei Wohlstandskrankheiten.
http://www.welt.de/gesundheit/article106134207/Wohlstandskrankheiten-Sport-schlaegt-Pille.html
Zum ersten Mal werden in Frankreich tausend Nierenpatienten in den nächsten Jahren im Rahmen einer Langzeitstudie beobachtet. Maurice Laville, Präsident der französischen Gesellschaft für Nephrologie (Nierenkrankheiten), erklärte, dass es durch diese Untersuchung möglich sein wird, diese bislang in Frankreich noch relativ wenig betrachtete Patientengruppe besser zu verstehen.
Im Rahmen der "CKD"-Studie ("Chronic Kidney Disease" - Nationale Kohortenstudie zu chronischer Nierenerkrankung) werden insgesamt 3.600 Patienten über mindestens fünf Jahre untersucht, um sich ein besseres Verständnis darüber zu verschaffen, wie die Lebensweise, die Umwelt, die Genetik und die ärztlichen Behandlungen die Entwicklung der chronischenNierenkrankheiten beeinflussen. Das wichtigste Ziel ist es, die Risikofaktoren und Marker für das Fortschreiten der Krankheiten zu bestimmen, um adäquate Präventionsmaßnahmen entwickeln zu können.
Die Studie wird von Bénédicte Stengel, Epidemiologin des französischen Instituts für Gesundheitswesen und medizinische Forschung (Inserm), koordiniert. Frau Stengel betonte, dass dies die erste Studie dieser Art in Frankreich sei und von den Vereinigten Staaten, Deutschland und den Niederlanden vervollständigt wird. Die Studie erhält eine staatlich-private Förderung im Rahmen des Programms Zukunftsinvestitionen.
Weitere Informationen:
Beschreibung des Projekts auf der Webseite des Programms Zukunftsinvestitionen (nur auf Französisch): http://media.enseignementsup-recherche.gouv.fr/file/Fiches_Cohortes/31/4/ckd-rein_167314.pdf
Quellen: - "Synthèse de presse" des Inserm – 06.03.2012 -
- Artikel der AFP – 05.03.2012
Die Zahl der Organspender ist gesunken – aber nicht so dramatisch, wie vermutet.
Der Rückgang der Organspender-Zahlen ist 2011 weniger dramatisch ausgefallen, als es die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) noch in der ersten Hälfte des Jahres befürchten musste. Lag die Zahl der Organspender 2010 noch bei insgesamt 1296 Organspendern, so brach sie bis Mitte 2011 um fast zwölf Prozent ein. Bis Ende Dezember verzeichnete die DSO dann wieder einen Zuwachs. Am Mittwoch konnte sie für 2011 insgesamt 1200 Organspender vermelden, ein minus von 7,4 Prozent. Auch die Zahl der gespendeten Organe sank - von 4205 auf 3917. Konnte 2010 noch 4326 Menschen mit einer Organtransplantation aus dem Eurotransplant-Verbund geholfen werden, so waren es 2011 mit 4054 fast 300 weniger. Die Stiftung Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden ist für die Zuteilung von Spenderorganen in sieben Ländern mit etwa 125Millionen Einwohnern verantwortlich: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien.
Im regionalen Vergleich gingen die Organspender-Zahlen in fast ganz Deutschland zurück. Einzig in der Region Ost (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) stiegen sie von 155 auf 166. In der Region Bayern blieb die Zahl fast konstant (189 statt 192). In den restlichen fünf DSO-Großregionen gab es teils massive Einbrüche: in der Region Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) von 213 auf 193, Region Nord-Ost (Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern) von 144 auf 129, Region Baden-Württemberg von 134 auf 115, Region Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) von 202 auf 165 und Region Nordrhein-Westfalen von 256 auf 243.
Nachdem es gelungen war, die Zahl der Organspender in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts um mehr als 25 Prozent zu steigern (von rund 1000 auf gut 1300), brach die Zahl 2008 wieder massiv ein (auf 1198). Bereits 2007 war es zu einer Diskussion wegen einer Erweiterung des Transplantationsgesetzes gekommen. Damals wurde eine EU-Richtlinie im Zusammenhang mit der Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen umgesetzt. Nach 2008 stiegen die Spenderzahlen wieder auf fast 1300 im Jahr 2010. Seit Herbst 2010 wurde dann wieder und immer heftiger über eine abermalige Änderung des Gesetzes diskutiert. Dieses Mal ging es um die „Entscheidungslösung“, auf die sich am Ende des Jahres die Fraktionen des Deutschen Bundestags geeinigt haben. Demnach soll sich jeder Bürger mindestens einmal in seinem Leben mit dem Thema Organspende befassen - er kann sich zu ihr bereit erklären, sie ablehnen oder seine Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Dokumentiert werden soll sein Entschluss auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Vor 2016/2017 rechnet die DSO allerdings nicht mit einer Umsetzung des von ihr sehr begrüßten Vorschlags.
„Die Rechtsdiskussionen der vergangenen Jahre haben jeweils für Verunsicherungen gesorgt“, glaubt Kirste. Und zwar nicht in erster Linie in der Bevölkerung, sondern bei Ärzten und Krankenhäusern. „Die Kliniken haben offenbar das Gefühl, sich auf rechtlich schwammigem Boden zu bewegen.“ Was dazu führt, dass sie ihrer gesetzlichen Pflicht, mögliche Organspender zu melden, nicht nachkommen. Kirste berichtet von Unikliniken, die jedes Jahr 20Organspender melden - andere Häuser, die gleich groß seien, kämen nur auf zwei. Er nennt als Beispiel die DSO-Großregion Baden-Württemberg: Drei Unikliniken (Mannheim, Freiburg und Heidelberg) arbeiteten gut mit der DSO zusammen, zwei andere weniger gut.
Auch auf Länderebene läge noch vieles im Argen. So haben nur sieben Bundesländer Transplantationsbeauftragte an Krankenhäusern eingeführt (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein), in Nordrhein-Westfalen sind sie fest vorgesehen. Eine Kontrolle ihrer Arbeit fehle aber bislang. Um die Arbeit dieser Koordinatoren besser einschätzen zu können, hat die DSO gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium und der Deutschen Krankenhausgesellschaft ein freiwilliges Projekt in den größten Kliniken der Republik angestoßen: 112 der 156 Unikliniken und Krankenhäuser mit einer neurochirurgischen Intensivstation beteiligten sich (insgesamt gibt es rund 1400 Krankenhäuser in Deutschland, 80 bis 85 Prozent aller Organspender entfallen allerdings auf die 156 größten). Zwischen dem 1.April 2010 und dem 31.März 2011 wurde quartalsweise ausgewertet, wie viele Patienten mit einer Hirnschädigung (primär oder sekundär) verstorben waren. Insgesamt waren das rund 11000 Patienten. Knapp ein Drittel war ohne Beatmung gestorben, eine Organentnahme war nicht möglich. Wie viele der Verstorbenen letztlich als mögliche Spender in Frage gekommen wären, ist laut Kirste Spekulation.
Allerdings glaubt der DSO-Vorstand, dass bei zu vielen Schwerverletzten zu schnell eine Therapie auf vermeintlichen Wunsch des Patienten erst gar nicht mehr eingeleitet wird. „Patientenverfügungen richten sich eigentlich an chronisch Schwerstkranke.“ Inzwischen kämen aber oft Schwerverletzte nach einem akuten Unfall ins Krankenhaus, die zwar mittels Verfügung eine Therapie ausgeschlossen hätten, aber womöglich sogar gerettet werden könnten. Zugleich sei in den Patientenverfügungen eine Organspende-Bereitschaft nicht verzeichnet, organprotektive Maßnahmen würden nicht eingeleitet. In Spanien, dem Land mit den meisten Organspendern auf der Welt (34,4 auf eine Million Einwohner), würde in jedem Fall zunächst eine Therapie eingeleitet.
Das Projekt „Inhouse-Koordination“ wurde inzwischen verlängert. Kirste und sein Kollege, der kaufmännische DSO-Vorstand Thomas Beck, sind sich sicher, dass es ein Erfolg ist. Allein der Daten-Rücklauf der teilnehmenden Krankenhäuser sei mit 90 Prozent beeindruckend. Die Zusammenarbeit mit vielen Kliniken habe sich klar verbessert, die Bereitschaft, etwas im Haus zu verändern, sei groß, so Beck. Ob sich auch die Zahl der Organspender bald wieder erhöht, bleibe abzuwarten. „Wir haben allerdings mehr als 400 Verbesserungsvorschläge von den Krankenhäusern bekommen.“ Diese wolle man nun gemeinsam angehen und abarbeiten.
Quelle: F.A.Z. / Von Peter-Philipp Schmitt / 2011-10-12
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